BGH - Beschluß vom 22.11.1995
2 StR 586/95
Normen:
StGB § 24, § 176 ;
Fundstellen:
StV 1996, 372
Vorinstanzen:
LG Köln,

BGH - Beschluß vom 22.11.1995 (2 StR 586/95) - DRsp Nr. 1996/19699

BGH, Beschluß vom 22.11.1995 - Aktenzeichen 2 StR 586/95

DRsp Nr. 1996/19699

Für die Frage des strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch ist allein entscheidend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung noch für möglich hielt.

Normenkette:

StGB § 24, § 176 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im übrigen wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in drei Fällen sowie wegen versuchten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts.