Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und der Nebenklägerin im Adhäsionsverfahren ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,-- DM zugesprochen.
Die Revision des Angeklagten dringt mit der Sachrüge durch.
Nach den Feststellungen lebte der zur Tatzeit 33jährige Angeklagte bei der Familie B. und war dort tagsüber die meiste Zeit anwesend. In drei Fällen drang er zur Nachtzeit in ein Kinderzimmer ein und nahm an der 15jährigen Tochter T. sexuelle Handlungen (§
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