Der große und kräftige Angeklagte versuchte in der Nacht zum 27. Juli 1953 den Geschlechtsverkehr mit seiner Jugendbekannten G. zu erzwingen. Es gelang ihm schließlich, der sich heftig wehrenden Frau an den Geschlechtsteil zu greifen. Er ließ aber von ihr ab, als Hausbewohner auf den Lärm aufmerksam wurden, und flüchtete. Der Beschwerdeführer besuchte dann noch mehrere Gastwirtschaften und nahm anschließend die 46-jährige Z., die merklich unter Alkohol stand, auf seinem Motorrad mit. Er wollte auch mit ihr geschlechtlich verkehren. Sein Vorhaben scheiterte jedoch an ihrem Widerstand. Er führte dann ihre Hand gewaltsam an sein entblößtes Glied und zwang sie dazu, bei ihm bis zum Samenerguß zu onanieren.
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