BGH - Urteil vom 04.11.2015
XII ZR 6/15
Normen:
BGB § 1573; BGB § 1578;
Fundstellen:
DNotZ 2016, 299
FamRB 2016, 47
FamRZ 2016, 203
FuR 2016, 161
MDR 2016, 91
NJW 2016, 153
Vorinstanzen:
AG Kulmbach, vom 11.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 286/09
OLG Bamberg, vom 18.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 UF 15/14

Wirkung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen auf die Unterhaltskette beim Aufstockungsunterhalt; Durchschlagen einer nicht vorwerfbaren nachehelichen Arbeitslosigkeit aufseiten des Unterhaltspflichtigen auf das Maß des Unterhalts; Absinken der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit; Abänderung eines Prozessvergleichs zum nachehelichen Unterhalt

BGH, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen XII ZR 6/15

DRsp Nr. 2015/21170

Wirkung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen auf die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt; Durchschlagen einer nicht vorwerfbaren nachehelichen Arbeitslosigkeit aufseiten des Unterhaltspflichtigen auf das Maß des Unterhalts; Absinken der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit; Abänderung eines Prozessvergleichs zum nachehelichen Unterhalt

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem - durch den Einkommensrückgang beeinflussten - vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den anrechenbaren Einkünften des Unterhaltsberechtigten ergibt.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats - Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. Dezember 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BGB § 1573; BGB § 1578;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch um die Abänderung eines Prozessvergleichs zum nachehelichen Unterhalt für die Zeit seit Januar 2013.