BGH - Urteil vom 07.11.1957
4 StR 308/57
Normen:
StGB § 177 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Dortmund,

BGH - Urteil vom 07.11.1957 (4 StR 308/57) - DRsp Nr. 1996/20677

BGH, Urteil vom 07.11.1957 - Aktenzeichen 4 StR 308/57

DRsp Nr. 1996/20677

§ 177 Abs. 3 StGB finden auch Anwendung, wenn versuchte Vergewaltigung vorliegt, weil eine Tatsache, die das Gesetz als straferhöhenden Umstand bezeichnet, diese Bedeutung nicht nur für die vollendete, sondern auch für die versuchte Tat hat.

Normenkette:

StGB § 177 Abs. 3 ;

Gründe:

Der Angeklagte ist durch das angefochtene Urteil wegen versuchter Notzucht mit Todesfolge zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Dabei geht das Schwurgericht im wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus: