Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und wegen sexueller Nötigung zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts. Die Staatsanwaltschaft erstrebt die zusätzliche Verurteilung des Angeklagten wegen einer mit der Vergewaltigung tateinheitlich zusammentreffenden sexuellen Nötigung und wendet sich gegen die Annahme eines minder schweren Falles in den Fällen der Vergewaltigung und der selbständigen sexuellen Nötigung. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|