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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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BGH
BGH - Urteil vom 12.09.1991
5 StR 364/91
Normen:
StGB
§
176
Abs.
1
, §
179
;
Fundstellen:
BGHSt 38, 68
MDR 1991, 1183
NJW 1992, 324
NStZ 1992, 178
BGH - Urteil vom 12.09.1991 (5 StR 364/91) - DRsp Nr. 1994/4002
BGH,
Urteil
vom 12.09.1991
- Aktenzeichen 5 StR 364/91
DRsp Nr. 1994/4002
1. §
176
Abs.
1
StGB
schützt auch das schlafende Kind.
2. Schlaf stellt eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des §
179
StGB
dar.
Normenkette:
StGB
§
176
Abs.
1
, §
179
;
Hinweise:
mit Anmerkung Molketin NStZ 1992, 179
Fundstellen
BGHSt 38, 68
MDR 1991, 1183
NJW 1992, 324
NStZ 1992, 178
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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