BGH - Urteil vom 13.02.1985 (IVb ZR 72/83) - DRsp Nr. 1992/4497
BGH, Urteil vom 13.02.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 72/83
DRsp Nr. 1992/4497
a. Möglichkeit der Mitverpflichtung eines Ehegatten nach Abs. 1 grundsätzlich auch bei (rechtsgeschäftlichem) Handeln als Vertreter Ä also im Namen und in Vollmacht Ä des anderen Ehegatten.zu b-d. Mögliche Einordnung eines Arzt- und Krankenhausvertrags (hier: Vertrag über Wahlleistungen mit persönlicher Behandlung durch einen selbst liquidierenden Chefarzt) als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs im Sinne der Vorschrift;(b) Heranziehung der unterhaltsrechtlichen Regelung in §§ 1360, 1360 aBGB;(c-d) Bestimmung des infragekommenden finanziellen Rahmens(c) nach dem Lebenszuschnitt der Familie, wie er nach außen in Erscheinung tritt;(d) nach dem Kriterium der Angemessenheit, indiziert durch eine entsprechende Verständigung unter den Ehegatten.