Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung gegen den Willen der Entführten und mit Trunkenheit im Verkehr zu zwei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Sperre von drei Jahren festgesetzt. Die Revision des Angeklagten beanstandet das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts.
Das Rechtsmittel hat Erfolg, soweit es sich gegen den Strafausspruch richtet. Im übrigen ist es erfolglos.
I. Die Verfahrensrügen gehen fehl.
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