Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. April 2018 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufungen der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 13. Januar 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind,
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