BGH - Urteil vom 20.10.1988 (4 StR 414/88) - DRsp Nr. 1996/5143
BGH, Urteil vom 20.10.1988 - Aktenzeichen 4 StR 414/88
DRsp Nr. 1996/5143
»1. Der Begriff der Ausbeutung i.S. von § 181a Abs. 1 Nr. 1StGB verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt.«2. Die Vergehen nach § 180a Abs. 1 Nr. 2 und § 181a Abs.1 Nr. 2StGB stehen in Tateinheit, wenn die Prostitution durch Maßnahmen gefördert wird, die den Tatbestand des § 181a Abs. 1 Nr. 2StGB erfüllen.