BGH - Urteil vom 21.07.2010
XII ZR 180/09
Normen:
BGB § 313; BGB § 516 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2; BGB § 1374 Abs. 2;
Fundstellen:
DNotZ 2011, 301
FamRB 2010, 325
FamRZ 2010, 1626
NJW 2010, 2884
WM 2010, 2130
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg, vom 06.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 135/08
LG Cottbus, vom 18.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 437/04

Rechtliche Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Trennung oder Scheidung; Anspruch der Schwiegereltern auf Erstattung von gezahlten Geldbeträgen für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück eines Schwiegerkindes

BGH, Urteil vom 21.07.2010 - Aktenzeichen XII ZR 180/09

DRsp Nr. 2010/15128

Rechtliche Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Trennung oder Scheidung; Anspruch der Schwiegereltern auf Erstattung von gezahlten Geldbeträgen für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück eines Schwiegerkindes

BGB § 516 Abs. 1, §§ 313, 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2, § 1374 Abs. 2 Zur rechtlichen Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Trennung oder Scheidung (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06 - FamRZ 2010, 958 f.).

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Mai 2009 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 313; BGB § 516 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2; BGB § 1374 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin ist die Schwiegermutter des Beklagten. Sie verlangt die Erstattung von Geldbeträgen, die sie für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Beklagten aufgewandt hat.