Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Außerdem hat es seine Fahrerlaubnis unter Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung entzogen. Mit seiner Revision beanstandet er das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg.
Soweit der Angeklagte einen Verstoß gegen §
Auch in sachlich-rechtlicher Hinsicht hält die Verurteilung des Angeklagten im Schuld- und Rechtsfolgenausspruch der Nachprüfung stand. Insbesondere weist die dem Schuldspruch zugrundeliegende Beweiswürdigung entgegen dem Revisionsvorbringen keine Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführers auf.
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