Das Landgericht hat den Angeklagten E. wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die Angeklagten I. und C. wegen Beihilfe zu dieser Tat zu Freiheitsstrafen von neun und sieben Monaten verurteilt, wobei es jeweils den Strafrahmen des §
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