Der Angeklagte ist wegen Entführung und wegen Notzucht, Verbrechen nach den §§
Mit der Revision rügt der Beschwerdeführer die Verletzung sachlichrechtlicher Vorschriften.
1. Die Revision ist der Auffassung, daß die Merkmale der zur Entführung erforderlichen "List" nicht gegeben seien.
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