OLG Hamburg - Urteil vom 17.01.1997 (12 UF 35/96) - DRsp Nr. 1998/16672
OLG Hamburg, Urteil vom 17.01.1997 - Aktenzeichen 12 UF 35/96
DRsp Nr. 1998/16672
Bietet der Vater minderjähriger Kinder freiwillig an, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu zahlen, kann er sich nach den aus § 242BGB abgeleiteten Grundsätzen von Treu und Glauben nicht darauf berufen, daß insoweit entgegen § 1613 Abs. 1BGB keine Mahnung erfolgt ist. Durch seine Erklärung gerät er daher wegen der freiwillig angebotenen Beträge in Verzug.