OLG Koblenz - Beschluss vom 17.11.1997
13 UF 252/97
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 140
FamRZ 1998, 1599
NJWE-FER 1998, 170
OLGReport-Koblenz 1998, 166
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 29.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 157/93

Billigkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vietnamesischen Ehegatten

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.11.1997 - Aktenzeichen 13 UF 252/97

DRsp Nr. 1998/16713

Billigkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vietnamesischen Ehegatten

»1. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs unter vietnamesischen Ehegatten widerspricht nicht der Billigkeit, wenn die Ehefrau - 1979 mit den acht gemeinsamen Kindern nach Deutschland gelangt - hier unter großen Anstrengungen Rentenanwartschaften erwirbt, während der Ehemann - südvietnamesischer Offizier - bis 1988 gefangen gehalten wird und ohne jegliche Altersversorgung ist.«2. Die Inanspruchnahme der Verpflichteten im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist nicht grob unbillig im Sinne von § 1587c Nr. 1 BGB, wenn die vietnamesische Ehefrau 1979 mit acht gemeinsamen Kindern nach Deutschland gelangt und unter großen Schwierigkeiten Rentenanwartschaften aufbaut, während der vietnamesische Ehemann als Offizier bis 1988 gefangen gehalten wird und ohne jede Altersversorgung ist.

Normenkette:

BGB § 1587c Nr. 1 ;

Gründe: