Billigkeitskontrolle der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts; Voraussetzungen der Vergleichsgebühr im Sorgerechtsverfahren
SchlHOLG, Beschluss vom 30.08.2002 - Aktenzeichen 15 WF 142/02
DRsp Nr. 2004/9128
Billigkeitskontrolle der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts; Voraussetzungen der Vergleichsgebühr im Sorgerechtsverfahren
1. In einem Fall von durchschnittlicher Schwierigkeit ist eine Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts mit 8/10 statt einer Mittelgebühr von 7,5/10 nicht unbillig.2. Die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder kann Gegenstand eines Vergleichs nach § 779BGB sein. Dies setzt allerdings gegenseitiges Nachgeben beider Parteien voraus.