FG Hamburg - Urteil vom 08.10.2003
I 491/99
Normen:
EStG § 62 ; EStG § 63 ; EStG § 64 ;

Bindung der Kindergeldberechtigung an die Haushaltszugehörigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 08.10.2003 - Aktenzeichen I 491/99

DRsp Nr. 2004/1142

Bindung der Kindergeldberechtigung an die Haushaltszugehörigkeit

Eine gegen den Willen der Kindesmutter erfolgte Aufnahme des Kindes in den Haushalt des Vaters führt nicht ohne weiteres dazu, dass das Kind als dem Haushalt der Mutter nicht mehr zugehörig gilt.

Normenkette:

EStG § 62 ; EStG § 63 ; EStG § 64 ;

Tatbestand:

Die Klägerin bezog bis einschließlich Mai 1999 Kindergeld für ihren Sohn S, geboren am ...1990.

Mit Schreiben vom 18.06.1999 beantragte die Ehefrau des Kindesvaters für S Kindergeld mit der Begründung, dass S seit 23. März 1999 mit dem Kindesvater in ihrem Haushalt lebe.

Mit Bescheid vom 05. Juli 1999 wurde die der Klägerin gegenüber ergangene Kindergeldfestsetzung für S ab April 1999 aufgehoben und das bereits bezahlte Kindergeld für April und Mai 1999 in Höhe von 500 DM zurückgefordert.

Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin mit Schreiben vom 22.07., bei der Beklagten eingegangen am 26.07.1999, Einspruch ein mit der Begründung, der Aufenthaltsstatus für S sei noch ungeklärt. Ihr Sohn halte sich gegen ihren Willen bei dem Kindesvater auf.