Bindungswirkung der Klageabweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
BGH, Beschluß vom 13.11.1996 - Aktenzeichen XII ARZ 17/96
DRsp Nr. 1997/721
Bindungswirkung der Klageabweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
»Hat ein Gericht eine zu ihm erhobene Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit - rechtskräftig - abgewiesen, so steht diese Entscheidung der Bindungswirkung eines später in einem neuen Verfahren über denselben Streitgegenstand von einem anderen Gericht erlassenen Verweisungsbeschlusses an das erste Gericht nicht entgegen. § 11ZPO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.«