A. Die Parteien sind Eheleute. Sie leben inzwischen in Scheidung. Unter dem 4. November 1980 haben sie einen notariell beurkundeten Ehevertrag geschlossen. In diesem hoben sie den gesetzlichen Güterstand auf und bestimmten, daß dem Ehemann ein Anspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe von 40.000 DM zustehe. Ferner einigten sich die Parteien dahin, daß ein Eichenschrank, eine Ledergarnitur und eine Elektronikorgel in das Alleineigentum des Ehemannes übergingen. Weiter heißt es in dem Vertrag:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|