OLG Dresden - Beschluss vom 23.09.2009
3 AR 73/09
Normen:
ZPO § 281;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 480
JurBüro 2010, 97
Vorinstanzen:
AG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 111 C 4758/09

Bindungswirkung einer vor Zustellung der Klage ausgesprochenen Verweisung

OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2009 - Aktenzeichen 3 AR 73/09

DRsp Nr. 2009/26061

Bindungswirkung einer vor Zustellung der Klage ausgesprochenen Verweisung

Eine vor Zustellung der Klage ausgesprochene Unzuständigerklärung samt klägerantragsgemäßer "Verweisung" wird nicht rechtskräftig und bindet auch nicht, sondern ist als in die Form einer Verweisung gekleidete bloße Abgabe an dasjenige Gericht anzusehen, welches der Kläger nunmehr, wie ihm vor Rechtshängigkeit ohne weiteres gestattet ist, anstelle des zuerst angegangenen Gerichts anrufen will.

Tenor:

Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.

Normenkette:

ZPO § 281;

Gründe:

I.