1. Die Parteien, geschiedene Eheleute, streiten darüber, ob der Antragsgegner die Rückzahlung eines Darlehens erzwingen kann, das er nach Behauptung der Antragstellerin nie hingegeben hat.
Vor ihrer Eheschließung schlossen die Parteien in Frankfurt einen notariellen Ehevertrag, in welchem sie unter anderem Gütertrennung, einen wechselseitigen Verzicht auf Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt sowie auf das Erb- und Pflichtteilsrecht vereinbarten und ein Vermögensverzeichnis errichteten. Ferner enthält der Vertrag folgende Bestimmung:
"III. Darlehen
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