LG Berlin, vom 20.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 100/99
Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament nach Scheidung der Ehe
KG, Teilurteil vom 30.06.2003 - Aktenzeichen 23 U 4246/00
DRsp Nr. 2005/7007
Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament nach Scheidung der Ehe
»Wechselbezügliche Verfügungen in einem von Eheleuten errichteten gemeinschaftlichen Testament sind nach Scheidung der Ehe, sofern sie noch wirksam bleiben, ohne weiteres auch einseitig aufhebbar.«