BBesG
FNA: 2032-1
Fassung vom: 19.06.2009
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, BGBl. I Nr. 247 vom 19.07.2024

Bundesbesoldungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

BBesG ( Bundesbesoldungsgesetz )

FNA : 2032-1

Fassung vom 19.06.2009

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2009

Zuletzt geändert durch:
Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2024 (BGBl. I Nr. 247)

Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Regelung durch Gesetz
§ 3 Anspruch auf Besoldung
§ 3 a (weggefallen)
§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
§ 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
§ 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 6 a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
§ 7 a Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 7 b (weggefallen)
§ 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Ein...
§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
§ 9 a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
§ 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 12 Rückforderung von Bezügen
§ 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
§ 14 Anpassung der Besoldung