I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein adoptionsrechtliches Verfahren.
1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der zwei nichtehelich geborenen Kinder P. (geb. 1995) und D. (geb. 1997). Ihr drittes, im Januar 1997 geborenes Kind N. verstarb am 12. März 1998. Seit ihrer Flucht aus Sri Lanka lebt die Beschwerdeführerin in einem Asylbewerberheim. Ihr Antrag auf politisches Asyl ist rechtskräftig abgelehnt worden. Die Ausländerbehörde beabsichtigt, die Beschwerdeführerin in ihre Heimat abzuschieben. Der Vater der Kinder lebt seit 1990 in Deutschland und ist als politischer Flüchtling anerkannt.
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