A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die erleichterte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter, nicht hingegen auch des Vaters zu knüpfen.
I. 1. § 21 des Ausländergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl I S. 1354) regelte erstmals die Rechtsstellung von in Deutschland geborenen Kindern hier lebender Ausländer. Ein bindender Rechtsanspruch auf erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das im Bundesgebiet geborene Kind besteht danach nur dann, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt. Ob der Vater ein entsprechendes Aufenthaltsrecht hat, ist unerheblich. Die Verlängerung der solcherart einmal erteilten Aufenthaltserlaubnis kann auch abgeleitet vom allein personensorgeberechtigten Vater, solange er eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, beansprucht werden.
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