Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Mai 2018 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Mai 2018 -
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
4.Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|