I. Die im Jahre 1957 geborene Klägerin, eine pakistanische Staatsangehörige, die der Glaubensgemeinschaft der Ahmadis angehört, reiste im September 1984 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach ihren Angaben traf sie hier erstmals mit ihrem Ehemann, einem seit 1980 in Deutschland lebenden und - wie sie vorträgt - inzwischen als asylberechtigt anerkannten Landsmann, zusammen. Die Ehe war, wie die Klägerin weiter angegeben hat, noch vor ihrer Ausreise aus Pakistan von den Eltern »arrangiert« worden.
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