BGH - Urteil vom 15.02.1989 (VIb ZB 41/88) - DRsp Nr. 1992/2064
BGH, Urteil vom 15.02.1989 - Aktenzeichen VIb ZB 41/88
DRsp Nr. 1992/2064
c-d. Fortfall der Unterhaltsbedürftigkeit aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente zugunsten des Unterhaltsberechtigten für einen Zeitraum, in dem ihm der Unterhaltspflichtige nachehelichen Unterhalt geleistet hat,(d) dementsprechend Erstattungsanspruch des Unterhaltspflichtigen in Höhe des Differenzbetrags, insbesondere in Fällen, in denen die Rente aus dem Versorgungsausgleich stammt.