OLG Hamm, vom 11.12.1986 - Aktenzeichen 1 UF 254/86
DRsp Nr. 1992/8916
d-e. Keine Auskunftspflicht unter Eltern zur Ermittlung der jeweiligen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber gemeinsamen Kindern(d) im Falle beabsichtigter Berechnung der Barunterhaltspflicht (keine analoge Anwendung der §§ 1605, 1580BGB);
»... Der Auskunftsanspruch [unter Eltern zwecks Berechnung der etwaigen Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils gegenüber dem gemeinsamen Kind] kann sich weder aus einer direkten Anwendung des § 1580BGB noch des § 1605BGB ergeben.. .
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