OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.08.1999 (3 UF 117/99) - DRsp Nr. 2000/6710
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.1999 - Aktenzeichen 3 UF 117/99
DRsp Nr. 2000/6710
Da die Namensänderung das Sorgerecht berührt, hat das Familiengericht entsprechend § 50a, § 52FGG Aufklärung und Beratung zu betreiben. Über eine Ersetzung der Zustimmung kann daher regelmäßig nur dann entschieden werden, wenn die Beteiligten persönlich angehört worden sind und sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschafft hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.