BayObLG - Urteil vom 12.10.1960
RReg 1 St 458/60
Normen:
StGB § 177 Abs. 1, § 240 StGB ;
Fundstellen:
BayObLGSt 1960, 249

BayObLG - Urteil vom 12.10.1960 (RReg 1 St 458/60) - DRsp Nr. 1996/20680

BayObLG, Urteil vom 12.10.1960 - Aktenzeichen RReg 1 St 458/60

DRsp Nr. 1996/20680

Dadurch, daß der Ehemann seine Ehefrau vor den Augen Dritter zum Geschlechtsverkehr nötigt, verletzt er nicht nur deren Willensfreiheit (§ 240 StGB), sondern begeht auch Nötigung zur Unzucht.

Normenkette:

StGB § 177 Abs. 1, § 240 StGB ;

Gründe:

Das im angefochtenen Urteil festgestellte Verhalten des Angeklagten erfüllt nicht nur den Tatbestand eines Vergehens der versuchten Nötigung (§§ 43, 240 StGB), sondern denjenigen eines Verbrechens der versuchten Nötigung zur Unzucht (§§ 43, 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB).