OLG Koblenz - Beschluß vom 30.09.1994 (15 SmA 27/94) - DRsp Nr. 1995/6685
OLG Koblenz, Beschluß vom 30.09.1994 - Aktenzeichen 15 SmA 27/94
DRsp Nr. 1995/6685
Das Familiengericht ist zuständig, wenn es um die Frage geht, ob der Unterhaltsschuldner die Rückzahlung der Kosten der Avalprovision verlangen kann, die er zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Geschiedenenunterhalt aufgewendet hat.