OLG Celle - Beschluß vom 25.10.1993
19 UF 208/93
Normen:
BGB § 1672 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 924

OLG Celle - Beschluß vom 25.10.1993 (19 UF 208/93) - DRsp Nr. 1994/8298

OLG Celle, Beschluß vom 25.10.1993 - Aktenzeichen 19 UF 208/93

DRsp Nr. 1994/8298

Das Verhalten der Eltern anläßlich des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil - sog. Bindungstoleranz - ist ein wichtiges Kriterium für die Frage, wem die elterliche Sorge zu übertragen ist. Einem Elternteil, der dafür sorgt, daß das Kind die Bindungen zum anderen Elternteil bewahren und fortentwickeln kann, kann bei ansonsten ungünstigeren Rahmenbedingungen die elterliche Sorge übertragen werden, während sie einem Elternteil bei ansonsten günstigeren Rahmenbedingungen entzogen werden kann, wenn er das Umgangsrecht zum anderen Elternteil behindert oder vereitelt.

Normenkette:

BGB § 1672 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 924