I. Mit Beschluß vom 07.01.1997 hat das Amtsgericht Bonn für die Betroffene umfassende Betreuung bis zum 07.01.2000 angeordnet.
Dieser Anordnung lag das Gutachten der Sachverständigen Dr. P. vom 19.10.1996 zugrunde, indem sie die Verdachtsdiagnose "paranoide Psychose" äußerte und - ohne nähere Begründung - eine Betreuungsdauer von zunächst 3 Jahren anregte. Das Landgericht hat die behandelnden Ärzte der Betroffenen in der Rheinischen Landesklinik in B. angehört. Nach deren Einschätzung leidet die Betroffene an einer "blanden Schizophrenie". Sie haben bestätigt, daß die Betroffene zur Zeit nicht in der Lage ist, außerhalb der Klinik zu leben. Für eine ambulante Behandlung sei die Betroffene noch nicht reif. Hinsichtlich der zeitlichen Prognose haben sie angegeben, daß "man hier in einigen Monaten bis zu einem Jahr schon weiter sehen" könne.
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