BVerwG - Urteil vom 10.07.1984
1 C 11.82
Normen:
AuslG § 2 Abs. 1 S. 2 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Minden, vom 03.04.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1123/79
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 26.02.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 17 A 942/80

Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

BVerwG, Urteil vom 10.07.1984 - Aktenzeichen 1 C 11.82

DRsp Nr. 2005/17204

Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

»Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG gebietet grundsätzlich nicht, erwachsenen Ausländern den dauernden Aufenthalt bei ihren deutschen Adoptiveltern zu gestatten.«

Normenkette:

AuslG § 2 Abs. 1 S. 2 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der 1953 im Libanon geborene Kläger, ein staatenloser Palästinenser, reiste im Jahre 1976 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag. Die nach Ablehnung dieses Antrags erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht A durch Urteil vom 27. Juli 1976 abgewiesen; das Klageverfahren war im Zeitpunkt des Erlasses des hier angefochtenen Berufungsurteils noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Im August 1977 trug der Kläger in einem anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor, er sei mit der Beigeladenen, einer deutschen Staatsangehörigen, verlobt und wolle sie sobald wie möglich heiraten; eine entsprechende Erklärung hatte die Beigeladene abgegeben. Auf notariell beurkundeten Antrag des Klägers und der Beigeladenen vom 17. April 1978 sprach das Amtsgericht L mit Beschluß vom 13. Februar 1979 die Adoption des Klägers durch die Beigeladene aus; der Kläger führt seither den Familiennamen der Beigeladenen.