OLG Koblenz - Urteil vom 03.11.1997 (13 UF 340/97) - DRsp Nr. 1998/16715
OLG Koblenz, Urteil vom 03.11.1997 - Aktenzeichen 13 UF 340/97
DRsp Nr. 1998/16715
Der eingeschränkte Widerruf eines prozessualen Anerkenntnisses über laufenden Unterhalt ist mit dem Ziel der Anpassung im Sinne des § 323ZPO zulässig und kann mit der Berufung geltend gemacht werden, wenn sich die für das Anerkenntnis maßgebenden Umstände wesentlich geändert haben und die Partei dies nicht bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in erster Instanz geltend machen konnte.