OLG Stuttgart - Beschluß vom 01.08.1994 (8 W 260/94) - DRsp Nr. 1995/6794
OLG Stuttgart, Beschluß vom 01.08.1994 - Aktenzeichen 8 W 260/94
DRsp Nr. 1995/6794
Der Generalbevollmächtigte des Betroffenen hat kein eigenes Beschwerderecht gegen die Bestellung eines Auftragsbetreuers für den Betroffenen gemäß § 1896 Abs. 3BGB, da er durch diese Entscheidung in seiner Rechtsstellung als Bevollmächtigter nicht unmittelbar beeinträchtigt wird, § 20 Abs. 1FGG.