OLG Nürnberg - Beschluss vom 05.04.2005
10 WF 313/05
Normen:
ZPO § 655 ; BGB § 1612b Abs. 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 212
OLGReport-Nürnberg 2005, 506
Rpfleger 2005, 613
Vorinstanzen:
AG Regensburg, vom 31.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 51 FH 1099/00

Der im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ergangene Unterhaltstitel schafft einen gerichtlichen Titel über den nunmehr geschuldeten Gesamtunterhalt

OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.04.2005 - Aktenzeichen 10 WF 313/05

DRsp Nr. 2005/8831

Der im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ergangene Unterhaltstitel schafft einen gerichtlichen Titel über den nunmehr geschuldeten Gesamtunterhalt

»Wird eine Jugendamtsurkunde gemäß § 655 ZPO der Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB angepasst, wird ein neuer Titel über den gesamten nun geschuldeten Unterhalt (und nicht nur über die Veränderung in Folge der Neufassung des § 1612b Abs. 5 BGB) geschaffen.«

Normenkette:

ZPO § 655 ; BGB § 1612b Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Unter dem Datum des 10.06.1999 hat der Antragsgegner vor dem Kreisjugendamt die Vaterschaft und die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung hinsichtlich des Kindes Denise Michaela ..., geb. ... bei hälftiger Anrechnung des staatlichen Kindergeldes anerkannt.

Auf Antrag des Beistands des Kindes auf Anpassung dieser Urkunde ab 01.01.2001 an die veränderte Kindergeldanrechnung gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB hat das Amtsgericht - Familiengericht - Regensburg vom 14.03.2001 folgenden Beschluß erlassen: