Der 11-Jährige, in Thüringen lebende Antragsteller beabsichtigt die Einreichung einer Klage gegen seinen Vater, den Beklagten, der in München lebt und zur Zeit 1432,-- DM monatliche Arbeitslosenhilfe bezieht. Mit der Klage möchte er die Abänderung einer Urkunde des Stadtjugendamts München vom 12.11.1990 erreichen, in der sich der Vater zur Zahlung eines Unterhaltsbetrags von monatlich 140,-- DM ab 01.08.1990 an den Antragsteller verpflichtet hat. Ziel der Klage ist, daß sein Vater für die Zeit vom 01.01.1991 mit 28.02.1991 zur Zahlung eines monatlichen Kindesunterhalts in Höhe von 184,- DM - für beide Monate hat der Vater bereits je 95,- DM, bezahlt - und - ab 01.03.1991 zur Zahlung eines solchen von monatlich 279,- DM verurteilt wird.
Die Ehe der Eltern wurde durch Urteil des Kreisgerichts Sonneberg vom 11.11.1980 rechtskräftig geschieden und der Vater zur Zahlung von monatlich 85,-- Ostmark an den Antragsteller bis zur Vollendung von dessen 12. Lebensjahr verurteilt.
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