LG München I - Beschluß vom 21.12.1998
13 T 18914/98
Normen:
BayUnterBrG Art. 1;
Fundstellen:
BtPrax 1999, 77
FamRZ 2000, 119

LG München I - Beschluß vom 21.12.1998 (13 T 18914/98) - DRsp Nr. 2000/1482

LG München I, Beschluß vom 21.12.1998 - Aktenzeichen 13 T 18914/98

DRsp Nr. 2000/1482

»Der starke Verdacht auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung (hier: sexuelle Paraphilie) muß für eine öffentlich - rechtliche Unterbringung dann ausreichen, wenn eine weitere objektive Diagnose nur durch Mitwirkung des Betroffenen erreichbar ist, dieser die Mitwirkung jedoch ablehnt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Verdacht nicht gerechtfertigt ist.«

Normenkette:

BayUnterBrG Art. 1;
Fundstellen
BtPrax 1999, 77
FamRZ 2000, 119