OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.02.1992 (2 WF 2/92) - DRsp Nr. 1996/3423
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10.02.1992 - Aktenzeichen 2 WF 2/92
DRsp Nr. 1996/3423
»Der Unterhaltstitels eines ehelichen Kindes gegen einen barunterhaltspflichtigen Elternteil bleibt von dem Umstand unberührt, daß seine - geschiedenen - Eltern inzwischen zum zweitenmal die Ehe miteinander geschlossen haben (und erneut getrennt leben).«