OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.02.1992
2 WF 2/92
Normen:
BGB § 1601, § 1603, § 1609 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 979

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.02.1992 (2 WF 2/92) - DRsp Nr. 1996/3423

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10.02.1992 - Aktenzeichen 2 WF 2/92

DRsp Nr. 1996/3423

»Der Unterhaltstitels eines ehelichen Kindes gegen einen barunterhaltspflichtigen Elternteil bleibt von dem Umstand unberührt, daß seine - geschiedenen - Eltern inzwischen zum zweitenmal die Ehe miteinander geschlossen haben (und erneut getrennt leben).«

Normenkette:

BGB § 1601, § 1603, § 1609 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 979