OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.11.1992 (16 WF 94/92) - DRsp Nr. 1994/11262
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 06.11.1992 - Aktenzeichen 16 WF 94/92
DRsp Nr. 1994/11262
Der Vater, dessen Unterhaltspflicht gegenüber seinem volljährigen Kind der Höhe nach von etwaigen Unterhaltsansprüchen seiner Ehefrau abhängt, braucht dem Kind nicht Auskunft über das Einkommen der Ehefrau zu erteilen.