LG Lüneburg - Beschluß vom 29.11.1999 (6 T 46/99) - DRsp Nr. 2001/10016
LG Lüneburg, Beschluß vom 29.11.1999 - Aktenzeichen 6 T 46/99
DRsp Nr. 2001/10016
Die leiblichen Kinder eines getrennt lebenden Elternteils müssen es nicht hinnehmen, dass durch eine Stiefkinderadoption dieses Elternteils ihre eigenen Unterhaltsansprüche insoweit geschmälert oder gefährdet werden, als diese Stiefkinderadoption gerade deswegen durchgeführt wird, um ihre gesetzlichen Unterhaltsansprüche gegen den annehmenden Elternteil zu verkürzen.