OLG Koblenz, vom 20.11.1989 - Aktenzeichen 13 UF 441/89
DRsp Nr. 1994/11732
Die nachträgliche rechtskräftige Feststellung der Vaterschaft wirkt bei der Legitimation durch eine nachfolgende Ehe auf den Zeitpunkt der Eheschließung der Eltern zurück, auch wenn die Feststellung erst nach der Scheidung dieser Ehe erfolgt.