OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.12.1994 (1 UF 76/94) - DRsp Nr. 1996/3253
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.1994 - Aktenzeichen 1 UF 76/94
DRsp Nr. 1996/3253
Die rechtskräftige abweisende Entscheidung in einem Vorprozeß, in dem es um eine Klage aus Vertrag, Gesamtgläubigerschaft, unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung ging, steht einer auf denselben Vermögenswert gestützten Klage auf Zugewinnausgleich nicht entgegen.Stammen die Parteien einer Zugewinnausgleichsklage aus verschiedenen Teilrepubliken des früheren Jugoslawiens, ist die Teilrechtsordnung anzuwenden, zu der die Parteien bei der Eheschließung die engsten Beziehungen hatten (Art. 4 Abs. 3EGBGB).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.