Die Parteien schlossen am 04.07.1970 die Ehe, aus welcher zwei mittlerweile volljährige und wirtschaftlich selbständige Kinder hervorgegangen sind, nämlich der Sohn T. H. und die Tochter N. H., letztere geboren am 23.03.1973. Seit dem 03.12.1997 leben die Parteien getrennt, sie sind noch nicht geschieden, eine Ehesache ist nicht anhängig. Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin und gelernte Versicherungskauffrau. Seit der Eheschließung im Jahre 1970 war sie nicht mehr erwerbstätig, sondern kümmerte sich um den Haushalt und die Kindererziehung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|