OLG Dresden - Beschluß vom 24.11.1999 (15 W 1876/99) - DRsp Nr. 2000/8530
OLG Dresden, Beschluß vom 24.11.1999 - Aktenzeichen 15 W 1876/99
DRsp Nr. 2000/8530
Die von der Betreuerin erworbenen besonderen Kenntnisse als gelernte (Kinder-) Krankenschwester und Arzthelferin sind nach § 1BVormVG nur dann vergütungssteigernd, wenn sie für die konkrete Betreuung nutzbar sind, was bei der Übertragung des Aufgabenbereichs "Gesundheitsfürsorge" zu bejahen ist.