LG Gießen - Urteil vom 14.12.1994
1 S 406/94
Normen:
BGB § 426 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 1071
NJW-RR 1995, 642

LG Gießen - Urteil vom 14.12.1994 (1 S 406/94) - DRsp Nr. 1995/6422

LG Gießen, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 1 S 406/94

DRsp Nr. 1995/6422

Die Vorschriften über den Ausgleich des Zugewinns verdrängen in der Regel nicht einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen getrennt lebenden Ehegatten. Nimmt der während der Zeit des Zusammenlebens den Haushalt führenden Ehegatten nach der Trennung eine Erwerbstätigkeit auf und verdient er mehr als der andere Ehegatte, so kommt seine Freistellung von den Darlehnsverbindlichkeiten für die Zeit nach der Trennung nicht mehr in Betracht.

Normenkette:

BGB § 426 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1995, 1071
NJW-RR 1995, 642